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LKR legt Verfassungsbeschwerde ein

Landesverband der Liberal-Konservativen Reformer sieht Gleichheit der Zulassung von Parteien beeinträchtigt

Ludwigshafen, 31.12.2020. Der Landesverband der LKR (Liberal-Konservative Reformer) hat beim Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz beantragt, eine Regelung des Landeswahlgesetzes für verfassungswidrig zu erklären und deren Anwendung für die Zulassung von Parteien zur Landtagswahl am 14. März 2021 auszusetzen. Konkret geht es um die Vorschrift, dass Parteien, die nicht im Landtag vertreten sind, eine bestimmte Zahl von sogenannten Unterstützungsunterschriften vorlegen müssen, um zur Wahl zugelassen zu werden. Wie viele Parteien tatsächlich auf den Wahlzetteln der Landtagswahl stehen werden, hängt jetzt von der Entscheidung des Verfassungsgerichts ab.

Gesetzgeber benachteiligt nicht im Landtag vertretene Parteien

Der rheinland-pfälzische Landtag hat kurz vor Ablauf der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge beschlossen, trotz Lockdown persönliche Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten zu fordern. Lediglich die Anzahl der notwendigen Unterschriften wurde von 2.080 auf 520 abgesenkt.

Diese Absenkung war schon im Oktober im Mainzer Landtag beraten worden. Die zum 2. November 2020 beschlossenen weiteren Kontaktbeschränkungen und der zum 16. Dezember in Kraft getretene Lockdown wurden bei der endgültigen Beschlussfassung zum Wahlgesetz nicht mehr berücksichtigt.

Dr. Stephan Schlitz, Vorsitzender der LKR Rheinland-Pfalz, sagt über den Beschluss des Landesparlaments zur Sammlung von Unterschriften: „Eine solche Regelung steht im Widerspruch zu den Anstrengungen der Pandemie-Bekämpfung. Wir müssen Unterschriften sammeln, dürfen aber nicht auf Menschen zugehen und sie zur Unterschriftenabgabe ansprechen. Die Regelung im Wahlgesetz bedeutet für die nicht im Landtag vertretenen Parteien eine unzulässige Benachteiligung.“

Unsichere Rahmenbedingungen wegen Corona-Bekämpfungsmaßnahmen

Die immer weiter verschärften Corona-Bekämpfungsvorschriften führten dazu, dass die Planung und Umsetzung der Unterschriftensammlung massiv erschwert wurden. So war es den Parteien schon im Herbst verboten, Informationsstände aufzustellen, an denen sonst immer viele Unterstützungsunterschriften gesammelt werden konnten. Mit dem Lockdown ab Mitte Dezember wurde die Unterschriftensammlung durch die Ansprache von Bürgerinnen und Bürgern faktisch unterbunden.

Petra Winkler, seit kurzem Mitglied bei der LKR Rheinland-Pfalz, berichtet von weiteren Erfahrungen, die die Sammlung von Unterschriften im öffentlichen Raum unmöglich machten: „In einigen Städten wurden einzeln umhergehende Unterschriften-Sammler vom kommunalen Vollzugsdienst an der Sammlung gehindert. Potentielle Unterstützer, die solche Szenen sehen, wo ein Mensch von vier Uniformierten bedrängt wird, bleiben dann auch nicht mehr stehen, um eine Unterschrift zu leisten. Auch die Menschen, die die Unterschriften sammeln, werden durch solche Ereignisse sehr verunsichert.“

Verfassungsbeschwerde notwendig

Mit Blick auf das Super-Wahljahr 2021 mit voraussichtlich anhaltenden Lockdown-Bedingungen ist es aus Sicht der Liberal-Konservativen Reformer wichtig zu klären, ob weiterhin die persönliche Unterschrift zur Unterstützung von Parteien gefordert werden kann. Denn zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung wird die Einwerbung dieser Unterschriften durch behördliche Vorschriften faktisch unterbunden.

Andreas Hofmeister, stellvertretender Landesvorsitzender der LKR stellt fest: „Nicht nur die Unterzeichner der amtlichen Formulare sind Menschen, sondern auch die Sammler der Unterschriften, und alle Beteiligten gilt es zu schützen.“, Susanne Schwab-Weis, Justiziarin des Landesverbandes, fordert: „Die zuständigen Parlamente müssen sich der Aufgabe stellen, die Chancengleichheit aller Parteien sicherzustellen. Sie dürfen nicht die Parteien, die nicht in Parlamenten vertreten sind, mit Auflagen behindern, die angesichts der Corona-Bekämpfungsmaßnahmen nicht zu erfüllen sind.“

Der Vorstand der Liberal-Konservativen Reformer Rheinland-Pfalz

Hintergrundinformationen zur LKR in Rheinland-Pfalz

Die Liberal-Konservativen Reformer sind eine Partei der bürgerlichen Mitte. In ihrer Satzung bekennen sich die Liberal-Konservativen Reformer zum freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat sowie zu den im Grundgesetz verbrieften Grundrechten. Ihre Ziele hat die LKR in ihrem Parteiprogramm von 2016 erklärt und 2020 in der „Hannoveraner Erklärung“ bekräftigt. Der Landesverband der Liberal-Konservativen Reformer (LKR) Rheinland-Pfalz wurde am 5. September 2015 gegründet. Bei den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz 2016 trat die LKR noch unter dem vorigen Namen Allianz für Fortschritt und Aufschwung (ALFA) an und erzielte auf Anhieb 0,6 Prozent der Stimmen.

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