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Zurück zur Meinungsfreiheit

Im Jahr 2017 hat die Bundesregierung ein Gesetz verabschiedet mit dem sperrigen Namen „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ (kurz: NetzDG).

Vordergründig soll dieses Gesetz dazu dienen, gegen Hass im Internet vorzugehen. Anbieter von Social Media Plattformen (z.B. Facebook, Twitter, Instagram, YouTube usw.) sind damit verpflichtet, sogenannte „Hass-Kommentare“ zu löschen.

Das Problem dabei: Die Mitarbeiter dieser Social Media Plattformen sind weder Polizisten noch Staatsanwälte oder Rechtsanwälte. Sie können also keine juristisch korrekte Bewertung vornehmen, ob ein Kommentar strafrechtlich relevant ist oder nicht.

Dies führt jetzt dazu, dass Kommentare bereits bei einem vagen Verdacht gelöscht werden – auch wenn sie strafrechtlich nicht relevant sind.

Dieses Vorgehen wird von der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch als „Einladung zur Zensur“ bewertet und kritisiert. Human Rights Watch zufolge ist das ein „gefährlicher Präzedenzfall für andere Regierungen, die sich umsehen, wie sie Unternehmen dazu zwingen können, Online-Äußerungen im Auftrag der Regierung zu zensieren.”

Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz hat Deutschland einen ähnlichen Weg eingeschlagen, wie ihn China bereits 1998 eingeschlagen hat. In diesem Jahr hatte China das „Projekt Goldener Schild“ (auch bekannt als „Große Firewall von China“) gestartet, welches die Zensur von Internet-Inhalten ermöglicht. Offiziell soll mit diesem Projekt die öffentliche Sicherheit in China sichergestellt werden, tatsächlich werden jedoch alle politisch ungewollten Inhalte im Internet blockiert. Zu den blockierten Inhalten zählen beispielsweise auch Soziale Netzwerke wie Facebook & Co., was die Parallelen zum deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz verdeutlicht.

Die Meinungsfreiheit ist eine der höchsten Errungenschaften unserer Demokratie. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschneidet die Meinungsfreiheit jedoch erheblich, da sie das Tor geöffnet hat für eine willkürliche Zensur.

Aus diesem Grund fordern wir, zurückzukehren zu unserer grundgesetzlichen Meinungsfreiheit!

Autor: Timo Weber

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